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Wie bereits unter den Seiten "Wir über uns" ausgeführt ist die Stiftung Tierschutz Hamburg offen für Stifter, Testatoren und Spenden. Um den Stiftungszweck nachhaltig mit Leben zu füllen, ist die Stiftung auf sogenannte "Zustiftungen" aber auch Spenden angewiesen.

Auf Grund der Gemeinnützigkeit der Stiftung können sowohl Spenden als auch Zustiftungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben des Spenders bzw. des Stifters steuermindernd geltend gemacht werden. Die Gemeinnützigkeit führt ferner dazu, dass  die Erträge der Stiftung ebenfalls steuerbefreit sind.

Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Stiftungszwecke erfüllen. Zustiftungen sind ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich. Sofern erwünscht werden Zustiftungen auf unserer Website veröffentlicht.

Spenden sind uns in jeder Höhe ganz herzlich willkommen, da sie uns die unmittelbare Förderung der Projekte erlauben. Spendenbescheinigungen werden von uns automatisch den Spendern zur Verfügung gestellt.

Die  Stiftung ist gerne bereit, Projekte von Stiftern und Spendern zu realisieren, sofern sich diese im Rahmen des Stiftungszwecks bewegen. 

                                          

Ansprechpartner für Zustiftungen ist der Vorstandsvorsitzende der Stiftung,
Dr. Eberhardt Goerke.

Bankverbindung:
Hamburger Volksbank eG
IBAN: DE45 2019 0003 0019 1111 00
BIC:   GEN0DEF1HH2

info(at)stiftung-tierschutz-hamburg.de  | Stand: Februar 2023