Die formelle Anerkennung der Stiftung Tierschutz Hamburg erfolgte durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg am 17. Dezember 2009.

Die Gemeinnützigkeit der Stiftung:
Mit Bescheid vom 4. Januar 2010 hat die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzamt Hamburg-Nord, die Gemeinnützigkeit der Stiftung zum 17.12.2009 bescheinigt. Der aktuelle Freistellungsbescheid für die Jahre 2017 bis 2019 datiert vom 22.Januar 2021.