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Zweck der Stiftung ist die Förderung des praktischen Tierschutzes.  

§ 2 der Satzung der Stiftung Tierschutz Hamburg lautet dementsprechend:

(1)     Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2)     Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes. sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft.

(3)     Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a.       die Unterstützung und Förderung von Tierschutzvereinen und anderen gemeinnützigen dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen; 

b.       die Unterstützung und Förderung von privaten Tierschutzprojekten und -aktivitäten. Hierzu gehören unter anderem (1) die Unterhaltung von Futterstellen für freilebende herrenlose Katzen, (2) ihre tierärztliche Versorgung - einschließlich ihrer Kastration, (3) die Unterhaltung von Tieraufnahmestationen, zum Beispiel Pflegestellen, Gnadenhöfe oder Tierheime;

 c.       die Durchführung eigener Tierschutzprojekte (inkl. Forschungsvorhaben) sowie entsprechender -aktivitäten bis hin zur Unterhaltung eigener Tierschutzeinrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar dem Tierschutz dienen.  

d.            durch Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Tierschutzgedankens. Hierunter fallen zum Beispiel die Erstellung von Prospekten und Materialien zu Tierschutzproblemen, beispielsweise Nutztierhaltung, Tierversuche, Lebensraum der Wildtiere und ähnliches; ebenso Unterrichtsmaterial für Schulen zur Unterstützung des Tierschutzgedankens.

e. die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft.

info(at)stiftung-tierschutz-hamburg.de  | Stand: Februar 2023